Viele ausgefüllte Formulare machen einen Versicherungsabschluss noch nicht verständlich. An diesem Punkt setzt eine Konsultation an, die EIOPA am 8. Oktober 2026 eröffnet hat. Die europäische Versicherungsaufsicht will die Beaufsichtigung des Vertriebs von Versicherungsanlageprodukten stärker danach ausrichten, ob bestehende Schutzvorkehrungen ihren Zweck praktisch erfüllen. Stellungnahmen zum Entwurf sind bis zum 4. Januar 2027 möglich.
Worum es bei dem Vorhaben geht
Im Mittelpunkt stehen Verkaufsprozesse und Informationen, die Kunden vor dem Abschluss erhalten. EIOPA nennt drei beobachtete Probleme: Abläufe können sich auf das mechanische Abarbeiten einzelner Schritte verengen, lange Unterlagen können wichtige Informationen verdecken, und erhobene Kundendaten können ohne ausreichenden Einfluss auf das Beratungsergebnis bleiben.
Das Papier richtet sich an nationale Aufsichtsbehörden. Es soll einen gemeinsamen, verhältnismäßigen und risikoorientierten Umgang mit bestehenden Anforderungen fördern. EIOPA kündigt damit ausdrücklich weder neue regulatorische Anforderungen noch zusätzliche Meldepflichten an. Auch eine feste, überall identisch anzuwendende Aufsichtsmethodik soll nicht vorgegeben werden. Der Entwurf befindet sich in der öffentlichen Konsultation und ist noch keine endgültige Aufsichtsposition.
Der konkrete Prüfpunkt: Ändert eine Kundenangabe etwas?
Abschnitt 3.5 des Entwurfs macht den Ansatz greifbar: Bei standardisierten Fragebögen oder Entscheidungsbäumen sollen relevante Kundenmerkmale die weiteren Fragen und die Beurteilung tatsächlich beeinflussen können. Wesentlich andere Ziele oder Umstände müssten, soweit relevant, zu anderen Rückfragen oder Bewertungen führen.
Eine daraus abgeleitete Prüffrage für Vermittler lautet: Wo verändert eine abweichende Verlusttragfähigkeit den weiteren Beratungsweg? Eine Stellungnahme könnte den betreffenden Ablauf vor und nach einer Vereinfachung gegenüberstellen. Entscheidend wäre, ob erforderliche Informationen weiterhin erhoben und in der Empfehlung berücksichtigt werden. Das ist eine redaktionelle Anwendung des Entwurfs, kein von EIOPA vorgeschriebenes Testverfahren.
Abschnitt 3.14 ergänzt den Punkt für persönliche Empfehlungen: Die Begründung soll den Bezug zum Kunden erklären, statt lediglich allgemeine Produktmerkmale zu wiederholen. Ein vollständig ausgefüllter Fragebogen und ein allgemein passender Produkttext beantworten also unterschiedliche Prüfungsfragen.
Gutes Ergebnis heißt nicht garantierte Rendite
Der Konsultationsentwurf zieht eine wichtige Grenze: Mit guten Ergebnissen für Verbraucher ist keine bestimmte Wertentwicklung ihrer Anlage gemeint. Bewertet werden soll vielmehr, ob Informationen und Verfahren eine informierte Entscheidung unterstützen und den Schutzanforderungen entsprechen. Das tatsächliche Verständnis oder Verhalten eines einzelnen Kunden und die tatsächliche Wertentwicklung fallen nicht unter diese Ergebnisdefinition. Es geht damit um die Wirksamkeit des Vertriebsverfahrens, nicht um einen Verständnistest für jeden einzelnen Kunden.
Ebenso wenig ersetzt ein günstiges Ergebnis die Einhaltung geltender Vorgaben. Im Entwurf steht ausdrücklich, dass ein positives Resultat einen Regelverstoß nicht heilt. Für die Praxis ist diese Unterscheidung zentral: Verständlichkeit und formale Anforderungen gehören zusammen. Das Vorhaben eröffnet keinen pauschalen Freibrief, bisher vorgeschriebene Informationen oder Prüfungen wegzulassen.
Welche Rückmeldungen jetzt gefragt sind
EIOPA sucht konkrete Beispiele für unnötige Komplexität oder Doppelarbeit. Eine Vereinfachung sollte zusammen mit den Schutzvorkehrungen beschrieben werden, die dabei erhalten bleiben. Die frühe Rückmeldung bis Ende November ist ein Wunsch für weitere Arbeiten am Beratungsauftrag der EU-Kommission; sie ersetzt nicht die formelle Abgabefrist.
Eine öffentliche Online-Anhörung ist angekündigt. Die Mitteilung vom 8. Oktober und die am 23. Oktober geprüfte Konsultationsseite nennen dafür noch keinen Termin. Maßgeblich bleiben die offiziellen Veröffentlichungen.
Beteiligung auf einen Blick
| Punkt | Termin oder Gegenstand | Was zu beachten ist |
|---|---|---|
| Produktkreis | Versicherungsanlageprodukte, ihre Verkaufsprozesse und vorvertraglichen Informationen. | Der Entwurf richtet sich an nationale Aufsichtsbehörden; Stellung nehmen können alle Interessierten. |
| Frühe Rückmeldung | Bis Ende November 2026 ausdrücklich erwünscht. | Unterstützt EIOPAs laufende Arbeit; keine vorgezogene Ausschlussfrist. |
| Formelle Abgabe | 4. Januar 2027, 23:59 Uhr mitteleuropäischer Zeit. | Ausschließlich über das offizielle EU-Survey-Formular; verspätete oder anders übermittelte Beiträge werden nicht berücksichtigt. |
| Weitere Planung | Endgültige Fassung im ersten Quartal 2027 erwartet. | Derzeit Konsultationsentwurf; keine beschlossene Abschaffung von Informationspflichten. |
Stellungnahme im offiziellen EU-Survey-Formular einreichen ↗
Aktuellen Stand der EIOPA-Konsultation prüfen ↗
So lässt sich eine Stellungnahme vorbereiten
Das Konsultationspapier bittet auf Seite 2 darum, die jeweilige Frage zu beantworten, den Vorschlag zu begründen und mögliche Alternativen zu beschreiben. Für eine Vertriebsorganisation wäre beispielsweise konkret festzuhalten, wo Kundendaten doppelt erhoben werden, welchen Schutz die einzelnen Abfragen erfüllen und wie dieser bei einer Vereinfachung erhalten bliebe. Diese Struktur macht einen Vorschlag überprüfbar.
Antworten werden grundsätzlich veröffentlicht. Wer einzelne Teile vertraulich behandeln lassen möchte, soll diese in der Einreichung deutlich kennzeichnen; die Veröffentlichungshinweise stehen auf Seite 2 des Konsultationspapiers.
Quellenhinweis
Dieser Beitrag verwendet Material, das von der EIOPA-Website heruntergeladen und für Klaramba redaktionell zusammengefasst und eingeordnet wurde. EIOPA billigt diese Veröffentlichung nicht und haftet weder für Verletzungen von Urheberrechten oder anderen Rechten des geistigen Eigentums noch für Schäden, die Dritten durch diese Veröffentlichung entstehen. Die Originalquellen sind bei EIOPA kostenlos zugänglich.
Quellen & weiterführende Links
- Quelle: EIOPA – European Insurance and Occupational Pensions Authority; Mitteilung vom 08.10.2026
- EIOPA: Offizielle Konsultation mit Frist und Beteiligungsmöglichkeit
- EIOPA: Konsultationspapier zu Verkaufsprozessen und vorvertraglichen Informationen
- EIOPA über EU Survey: offizielles Formular für Stellungnahmen
Stand: 23. Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
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